Geschmack ist Glückssache, so heißt es. Das mag für die Auswahl der persönlichen Kleidung gelten. Sobald sich besagter Geschmack den eigenen vier Wänden zuwendet, wird er zu einer öffentlichen Angelegenheit. Die Frage, ob man sein eigenes Haus in eine Villa Kunterbunt verwandeln oder seine Individualität durch die Auswahl einer besonders gewagten und ungewöhnlichen Fassadenfarbe demonstrieren kann, gehört somit in den Bereich des Baurechtes.

Für Besitzer denkmalgeschützter Häuser kommen nicht nur die Vorschriften des Baugesetzbuches zur Anwendung, sondern der Denkmalschutz kann diese durch eigene Auflagen ergänzen - was im konkreten Fall eine Verschärfung bedeutet.
In allen anderen Fällen stellt sich die grundsätzliche Frage,

ob ein Bebauungsplan für das fragliche Gebiet vorliegt oder nicht. Liegt kein Bebauungsplan vor, gibt es auch keine bindenden rechtlichen Vorschriften über die Gestaltung der Fassade. Allerdings stellt der hier anzuwendende § 34 des Baugesetzbuches ausdrücklich fest, dass es zu keiner Beeinträchtigung des Ortsbildes kommen darf. Schon hier könnte daher der Traum von der Villa Kunterbunt platzen - es sei denn, man lebt in einer Gegend voller derartiger Schmuckstücke.

Generell zeigt das Beispiel, dass Hausbesitzer ihr unbedingtes Streben nach Originalität nur begrenzt über die Fassadenfarbe ausleben können. Im Zweifelsfall erzwingt das Ordnungsamt mit Hinweis auf das Einfügungsgebot, also der Verpflichtung, sich in seinem Bauvorhaben der näheren Umgebung anzupassen, einen neuerlichen Anstrich.
In Gebieten, für die ein Bebauungsplan existiert, können die Gestaltungsvorschriften bis in Details wie der Festlegung der Farbe der Dachziegel und dem Verbot glänzender Dachziegel gehen.
Entsprechend wird dann auch die Fassadenfarbe festgelegt. Um ein schon etwas älteres Beispiel aus der Stadt Kehl zu zeigen: Dort sind in dem entsprechenden Baugebiet als Fassadenfarben Varianten von Grau, Graublau, Beige oder Hellbraun erlaubt beziehungsweise vorgeschrieben.


Im Zweifelsfall, wenn also kein Bebauungsplan vorliegt, ist eine Rücksprache mit der Gemeinde zu empfehlen.
Wer sich an einen Fachbetrieb wendet, hat schon einen großen Schritt auf die sichere Seite getan. Denn die Profis wissen meist aus Erfahrung, was machbar ist und was nicht, warnen vor Geschmacksverirrungen und sorgen dafür, dass die ausgewählte Farbe dann auch viele Jahre die Fassade zieren wird.



• Malermeister Ferdinand Weber • Rhedenstraße 12 in 53229 Bonn Bechlinghoven • Telefon (0228) 430 104 • Telefax (0228) 948 490 61 •

 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.