Wärmedämmung BonnDurch vom Maler und Lackierer fachmännisch ausgeführte Wärmedämmmaßnahmen an der Hausfassade können nicht nur Heizkosten eingespart werden. Nach dem neuesten Beschluss des Bundeskabinetts werden solche Maßnahmen, die der Steigerung von Energieeffizienz und der Einsparung von CO2-Ausstoß dienen, steuerlich begünstigt.

Nun lohnt es sich auch für Eigenheimbesitzer, die keinen Kredit aufnehmen wollen, um Wärmedämmung an den Außenwänden ihres Hauses anbringen zu lassen, noch einmal neu zu rechnen. Während sich die eingesparten Energiekosten nur langsam bemerkbar machen und es Jahrzehnte dauert, bis von einer Amortisierung die Rede sein kann, machen sich steuerliche Vorteile viel schneller in der Geldbörse bemerkbar!

Energetische Sanierungsmaßnahmen bis 25% Kostenerstattung möglich

Für energetische Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum 2015 bis 2020 können auf Grund des „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz“, den das Bundeskabinett verabschiedet hat, jeweils 10 % bis 25 % der tatsächlich aufgewendeten Investitionskosten bei ihrer jährlichen Steuererklärung absetzen.

Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Aufgrund dieser zusätzlichen Vergünstigung wird es nun finanziell noch interessanter, die Umwelt zu schonen und sich aktiv an den weltweiten Bemühungen um den Klimaschutz zu beteiligen.

Mit Malermeister Ferdi Weber Sanieren Sie fachgerecht

Unsere Fachfirma in Bonn berät Hausbesitzer ausführlich und kompetent darüber, welche Wärmedämmung für welchen Haustyp wirklich sinnvoll ist. Wärmedämmung gehört unbedingt in die Hände des Fachmanns, weil durch falsch verstandene Dämmungsbemühungen und falsche Anwendung Schäden für die Haussubstanz und für das Wohlfühlklima in den Innenräumen drohen können.

Nur die wirklich kompetent geplante und bis ins Detail durchdachte Ausführung der Wärmedämmung sichert dem Hauseigentümer alle Vorteile.

Auch für Gewerbeimmobilien gibt es Vorteile
Weitere Pläne der Bundesregierung, die die Bereitschaft zu energetischen Sanierungen fördern sollen, betreffen die Eigentümer von gewerblich genutzten Immobilien, deren Aufwendungen zukünftig auch subventioniert werden könnten. Im Gegenzug muss allerdings damit gerechnet werden, dass die Bundesregierung den bisher gewährten Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen einschränkt. Vieles spricht dafür, dass in absehbarer Zukunft nur noch größere Handwerkerrechnungen, die einen Sockelbetrag von 300 € überschreiten, zum Sparen von Steuern angerechnet werden könnten.



• Malermeister Ferdinand Weber • Rhedenstraße 12 in 53229 Bonn Bechlinghoven • Telefon (0228) 430 104 • Telefax (0228) 948 490 61 •

 

 

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