Bundesweit werden die frisch von den Tarifpartnern der Maler- und Lackiererbranche zum 01.08.2014 vereinbarten Tarife, allgemeinverbindlich festgelegt. Auch Unternehmen ohne Tarifbindung und deren Mitarbeiter sind ab diesem Zeitpunkt an die Festlegung gebunden. In Euro ausgedrückt: Ab 01.08.2014 bis einschließlich 30.04.2017 zahlen Arbeitgeber der Maler- und Lackiererbranche mindestens 8,50 Euro Lohn an ihre Angestellten.

Mindestlohn verbindlich, doch weiterhin in Staffeln nach Ausbildungsstand

Einen einheitlichen Mindestlohn für ungelernte Angestellte bzw. für Beschäftigte in West- / Ostdeutschland sieht auch die achte Verordnung nicht vor. Einzig ein ausländischer Sitz mit Pendelarbeit auf deutschen Baustellen wird gleichwertig mit den deutschen Regelungen zum Mindestlohn behandelt. Von der verbindlichen Erhöhung der Mindestlöhne in zeitlicher Staffelung profitieren 4 Millionen Maler und Lackierer in 12 Branchen.

Ausnahmen während der Übergangsfrist

Nicht überall kommt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro sofort mit dem 08.01.2015. Möglich macht Ausnahmen eine Übergangsregelung, die bis 31.12.206 niedrigere Löhne erlaubt.

 

 



• Malermeister Ferdinand Weber • Rhedenstraße 12 in 53229 Bonn Bechlinghoven • Telefon (0228) 430 104 • Telefax (0228) 948 490 61 •

 

 

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